Sperren von Gleisen; Falschfahrten


Sperren von Gleisen

Nach dem Sperren eines Gleises dürfen in dieses von beiden Seiten keine Fahrzeuge (Ausnahme: Sperrfahrten) eingelassen werden. Planmäßige Gleissperrungen kommen z.B. bei Bauarbeiten, Sperrfahrten, Lademaßüberschreitungen vor, unplanmäßige Sperrungen bei Unfällen oder Betriebsstörungen.

Ein Gleis wird von Zugmeldestelle zu Zugmeldestelle gesperrt. Zuständig für das Sperren eines Gleises ist die im Bahnhofsbuch angegebene Zugmeldestelle. Bei planmäßiger Sperrung kann auch die andere Zugmeldestelle als zuständig erklärt werden. Vor der Sperrung ist diese mit der anderen Zugmeldestelle abzusprechen: "Gleis von Edemühlen nach Franzensfeld gesperrt". Die Zugmeldestelle, die die Sperrung des Gleises ausgesprochen hat, hebt sie auch wieder auf. Sie darf dies erst, nachdem festgestellt wurde, daß alle von beiden Seiten eingelassenen Sperrfahrten und liegengebliebne Züge das Gleis verlassen haben: "Sperrung des Gleises von Edemühlen nach Franzensfeld aufgehoben". Die Gleissperrung ist im Zugmeldebuch nachzuweisen.

Während der Gleissperrung sind anzubringen:

- auf den Zugmeldestellen Hilfssperren an den den Fahrstraßenfestlegungen/Zieltasten für die Ausfahrten.

- auf den Zugmeldestellen und Blockstellen ein Warnschild an der Zugmeldeeinrichtung (Fernsprecher)

- auf Gleisbildstellwerken ein Schild "Gleis gesperrt" am Streckengleis

 

 

Befahren des falschen Gleises

Zeilen über die ganze Breite gelten für alle Stellwerksarten.
Text in der linken Spalte gilt für mechanische und elektromechanische Stellwerke Text in der rechten Spalte gilt für Drucktastenstellwerke

Befahren des falschen Gleises (Falschfahrten) sind Abweichungen von der Fahrordnung auf der freien Strecke. (Im Allgemeinen gilt das Rechtsfahrgebot). In den Fahrdienstvorschriften (FV) §28 werden folgende Betriebsweisen unterschieden:

 

1. Fahren auf dem falschen Gleis

- mit schriftlichem Befehl (FB)

Ausfahrt ohne Hauptsignal/mit Befehl am Hauptsignal vorbei. Die Signale am Nachbargleis gelten für die Falschfahrt nicht. Geschwindigkeit nach Fahrplan; maximal 100 km/h.

 

- mit signalisierten Aufträgen (SFB)

Zs8 (Falschfahrsatzsignal) und Zs1 (Ersatzsignal)/Sh1 (Rangierhalt aufgehoben) müssen vorhanden sein. Geschwindigkeit nach Fahrplan; maximal 100 km/h.

 

2. Fahren auf dem Gegengleis (GWB)

Hauptsignal und Zs6 (Gleiswechselanzeiger) sind vorhanden. Geschwindigkeit gemäß Fahrplan.

 

3. Zeitweise eingleisiger Betrieb (ZEB) sowie wechselweise ein- und zweigleisiger Betrieb.

Signale sind vorübergehend der eingleisigen Strecke angepaßt. Geschwindigkeit gemäß LA (Verzeichnis der Langsamfahrstellen) oder Betra (Betriebliche Anordnung).

 

Die Anordnung zur Durchführung des Falschfahrbetriebes erfolgt bei planmäßigem FB durch die Direktion mit Betrieblicher Anordnung (Betra) oder Fahrplananordnung (Fplo) ; sonst vom Fahrdienstleiter (z.B. bei gesperrten Gleisen wegen liegengebliebenem Zug)

 

Für das unmittelbare Einführen ist die Zugmeldestelle zuständig, die einen Zug auf falschem Gleis ablassen will. Ein fester Wortlaut ist nicht vorgeschrieben, jedoch ist bei der Einführung die Nummer des ersten falschfahrenden Zuges anzugeben. Die Einführung des Falschfahrbetriebes ist auf beiden Seiten im Zugmeldebuch zu vermerken. Vorher ist evtl. noch das nicht befahrene Gleis zu sperren, was auch wiederum im Zugmeldebuch eingetragen wird (siehe Beispiel).

 

Nach Einführung des Falschfahrbetriebes sind auf dem verbliebenen Streckengleis in beiden Richtungen alle Züge anzubieten, anzunehmen, abzumelden und rückzumelden (Räumungsprüfung).

 

An beiden Zugmeldestellen wird am Streckenblock (je nach Stelle Anfangs- oder Endfeld) sowie an der Zugmeldeeinrichtung (Fernsprecher) das Merkschild "Warnschild" (ein Ausrufezeichen) angebracht.

 

Sofort nach Annahme eines Zuges auf falschem Gleis ist an der Fahrstraßenfestlegung der Ausfahrt (wo nicht vorhanden am Signalhebel) eine Hilfssperre anzubringen. Der Fdl macht die vorgeschriebenen Vermerke im Zugmeldebuch (Zusatz "Auf falschem Gleis" bei den Bemerkungen). Ein Merkschild "Warnschild" ist an der Zugmeldeeinrichtung (Fernsprecher) anzubringen, sowie neben der Zieltaste der Zugstraße für die Aus- oder Weiterfahrt; bei der anderen Zugmeldestelle neben der Einfahrsignaltaste. Eine Tastenkappe ist anzubringen an der Zieltaste der Zugstraßen auf die Strecke.

 

Reihenfolge der Züge

Die Reihenfolge der Züge bei FB bestimmt diejenige Zugmeldestelle, die lt. Bahnhofsbuch für das Sperren von Gleisen zuständig ist.

 

Abwicklung der Zugfahrten

Auf richtigem Gleis: Zugfolgestelle - Zugfolgestelle

Auf falschem Gleis: Zugmeldestelle - Zugmeldestelle

Zugmeldungen: Anbieten, Annehmen, Abmelden für beide Richtungen. (Ggf. mit dem Zusatz: "... auf falschem Gleis")

Räumungsprüfung ("Rückmelden")

Die Bestätigung der Räumungsprüfung erfolgt in beiden Richtungen durch die Rückmeldung. Erst nach der Rückmeldung ist der Zug zurückzublocken (bei Fahrt auf richtigem Gleis wird der Streckenblock wie gewöhnlich bedient). Nach Befahren des richtigen Gleises ist eine Räumungsprüfung nur erforderlich, wenn anschließend ein Zug das falsche Gleis befahren soll. Diese Räumungsprüfung wird nicht bestätigt, sondern im Zugmeldebuch wird vermerkt:
"Gleis von [Zugmeldestelle] bis [Zugmeldestelle] frei"

Fahrwegsicherungsgespräch (zwischen Wärter und Fahrdienstleiter)

Bei Einfahrt von Zügen aus dem falschen Gleis in Bahnhöfe und umgekehrt ist das Fahrwegsicherungsgespräch zu führen; möglichst ist der Fahrstraßenhebel der Gegenrichtung in der Hilfsstellung mit Hilfssperre zu sichern.

Fdl: Zug 4711 fährt aus Gleis 3 ohne Hauptsignal nach Franzensfeld auf dem falschen Gleis aus.

Wärter: (stellt Weichen sowie Fahrstraßenhebel der Gegenrichtung) Fahrweg für Zug 4711 aus Gleis 3 nach Franzensfeld auf falschen Gleis gesichert.

Fdl: (Stellt Befehl aus bzw. diktiert ihn dem Wärter zur Weitergabe an den Zug)

 

Schriftliche Befehle

Für Falschfahrten kommen insbesondere folgende Befehle in Frage:

- Am Startbahnhof

Ba: Auftrag zum Befahren des falschen Gleises

Bc: Zustimmung zur Fahrt (ohne Hauptsignal, haltzeigendes Hauptsignal)

Bd: Einfahrt ohne Halt in den nächsten Bf einer dieser beiden

Be: Halt in Höhe des ESig des nächsten Bf Teile muß angegeben werden!

ggf. Bf: Sonstige Anordnungen (z.B. Indusi-Einrichtungen)

 

- Am Endbahnhof:

Ac: Einfahrt nach Halt laut Befehl Be

 

Aufheben des Falschfahrbetriebes

Das Befahren des falschen Gleises wird nach Wegfall des Anlasses von der Zugmeldestelle aufgehoben, die es eingeführt hat.

Ein fester Wortlaut ist nicht vorgeschrieben, jedoch ist bei der Aufhebung die Nummer des ersten Zuges anzugeben, der das richtige Gleis befährt.

 

Fahren auf dem falschen Gleis mit signalisierten Aufträgen (SFB)

(auf dieser Anlage nicht/nur eingeschränkt durchführbar)

Bei signalisiertem Falschfahrbetrieb gelten die vorgenannten Bestimmungen mit nachstehenden Abweichungen:

Der Auftrag zur Fahrt bis zur nächsten Zugmeldestelle wird mit Signal Zs8 erteilt. Auf Abzweigstellen wird entweder mit Zs1 in das richtige Gleis übergeleitet oder mit erneutem Zs8 auf falschem Gleis weitergefahren. In einen Bahnhof wird auf Zs1 oder Sh1 am falschen Gleis eingefahren.

Vor Annahme eines Zuges oder einer Räumungsprüfung auf falschem Gleis ist festzustellen, daß die Haltmelder am falschen Gleis vorhandener Signale "Halt" zeigen und das Zs1/Zs8 erloschen sind.

Wenn Zs8 gestört oder nicht vorhanden ist, erhält der Zug Befehl Bf: "Signalisierter Falschfahrbetrieb, Signal Zs8 gestört/nicht vorhanden"

 

Fahren auf dem Gegengleis (GWB)

(auf dieser Anlage nicht durchführbar)

Im Gleiswechselbetrieb bezeichnet man die Fahrten je nach Richtung als Fahrten im Regelgleis oder als Fahrten im Gegengleis. GWB-Abschnitte sind in den Vorbemerkungen zum Buchfahrplan bekanntgegeben. Planmäßig auf dem Gegengleis verkehrende Züge sind in den Fahrplänen (Streckenfpl, Bfo) gekennzeichnet.

 

Bei GWB wird ein besonderes Zugmeldebuch verwendet. Die Haupt- und Vorsignale befinden sich links vom Gleis. Bei außerplanmäßiger Fahrt auf dem Gegengleis verständigen sich die Zugmeldestellen. Die Reihenfolge bestimmt diejenige Stelle, die für das Sperren von Gleisen zuständig ist.

 

Züge auf dem Gegengleis sind anzubieten, anzunehmen und abzumelden. Zugmeldungen auf dem Gegengleis enthalten den Zusatz "auf dem Gegengleis". Züge auf dem Gegengleis dürfen erst angenommen werden, wenn der betroffene Abschnitt frei und der Selbststellbetrieb zurückgenommen ist.

Die Weisung an den Zug, das Gegengleis zu befahren erfolgt mit dem Gleiswechselanzeiger (Signal Zs6).

Wird dem Fdl nicht angezeigt daß Zs6 leuchtet, ist der Zug mit Befehl Ad zu verständigen:
"Zug [Nummer] fährt von ... bis ... auf Gegengleis"

 

Zeitweise eingleisiger Betrieb (ZEB)

(auf dieser Anlage nicht durchführbar!)

Bei zeitweise eingleisigem Betrieb (auch wechselweise ein- und zweigleisigem Betrieb) sind die Signalanlagen vorübergehend denen einer eingleisigen Strecke angepaßt. Mit Ausnahme von Zs6 können auch Signalanlagen des GWB verwendet werden. Es wird das Zugmeldebuch für eingleisige Strecken verwendet.

Die Züge werden angeboten, angenommen, abgemeldet. Die Räumungsprüfung ist durch die Rückmeldung zu bestätigen.

Welche Zugmeldestelle die Reihenfolge bestimmt, ist in der Betra geregelt.

Wenn in der Betra nicht anders angeordnet, wird nach dem Aufheben des ZEB ein Zug als Kontrollzug gefahren.

 

Holger Metschulat
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